Der Großteil der in dieser Bürogemeinschaft ansässig gewesenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen waren seit 1990 zumindest primär im Strafrecht tätig. Auch die aktuell in der Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich jeweils auf das Strafrecht spezialisiert. Sie bieten jeweils eine schnelle, engagierte und hochqualifizierte Dienstleistung in allen strafrechtlichen Belangen. Insbesondere stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in umfangreichen Verfahren zur Verfügung oder beraten – etwa ergänzend zu einer wirtschafts-/steuerrechtlichen Angelegenheit – über mögliche strafrechtliche Risiken. Alle hier ansässigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung auch außerhalb der nordwestdeutschen Region und in Strafverfahren mit internationalem Bezug. Ihre Verteidigerin und Ihr Verteidiger ist die Person Ihres Vertrauens. Verschwiegenheit und Diskretion stehen für jeden der hier tätigen VerteidigerInnen an vorderster Stelle. Zudem ist eine gute Erreichbarkeit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihres Rechtsanwalts gewährleistet. Wenn Inhaftierung oder Durchsuchung drohen oder vollzogen sind, können Sie sicher sein, dass die hier ansässigen VerteidigerInnen alsbald zur Stelle sind. Neben der Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung bildet für einzelne der hier ansässigen RechtsanwältInnen die Verteidigung in der Revisionsinstanz sowie die Vertretung in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt.
Die in der Bürogemeinschaft ansässigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen haben sich nicht zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen, sondern sind jeweils ausschließlich für sich selbst tätig, haben demgemäß zum Teil völlig unterschiedliche Herangehensweisen bei der Ausübung ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit und verlangen mitunter völlig unterschiedliche Anwaltshonorare. Sie führen jeweils rechtlich und tatsächlich eigenständige Kanzleien. Der einzige Zweck dieser Bürogemeinschaft ist die Herabsetzung der Kosten, die im Vergleich zu der Situation, dass sich jede/r Rechtsanwältinnen/Rechtsanwalt einen Büroraum in einem gesonderten Mietobjekt anmietet, geringer sind. Diese Bürogemeinschaft selbst tritt nicht eigenständig nach außen auf und ist nicht Träger von Rechten und Pflichten. Die an der Adresse dieser Bürogemeinschaft ansässigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellen keine haftungsrechtliche Einheit, beispielsweise als Mitglieder einer Sozietät in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), dar.