Revisionsrecht

Anwälte für das Revisionsrecht

Revision im Strafrecht

Das Rechtsmittel der Revision ist die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil im ordentlichen Rechtsweg korrigieren zu lassen. Die Revision ist gegen alle erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Landgerichte statthaft. Gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts kann – anstelle der Einlegung der Berufung – auch Revision eingelegt werden, was jedoch nur in selteneren Fällen zweckmäßig ist. Über die Revision entscheidet je nach Ausgangsinstanz entweder ein Senat eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs. Bis zur Entscheidung über die Revision ist das Urteil nicht rechtskräftig und kann keinerlei Wirkung entfalten. Grob gesagt kann das Revisionsgericht das Urteil vollständig oder teilweise aufheben, das Verfahren einstellen oder die Revision verwerfen.

Die Formanforderungen insbesondere bei der Rüge von Verfahrensfehlern sind hoch und erfordern vertiefte Fachkenntnisse und eine präzise Arbeitstechnik. Aus diesem Grund wird das strafrechtliche Revisionsrecht insbesondere in Bezug auf die Beherrschung bestimmter Verfahrensrügen als „Königsdisziplin“ bezeichnet.

Wie kann eine Revision ausgehen?


Im Erfolgsfall hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und verweist die Strafsache an einen anderen Spruchkörper des Ausgangsgerichts zurück. Anschließend wird die Sache erneut vor dem Ausgangsgericht verhandelt. Abhängig von der konkreten Entscheidung des Revisionsgerichts wird in diesem neuen Gerichtsverfahren erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. In manchen Fällen führt dies zu einer vollständig neuen Beweisaufnahme, wodurch sich der festgestellte Sachverhalt ganz oder teilweise ändern kann.

Die Erfolgschancen der Revision hängen allen voran von den schriftlichen Urteilsgründen, aber natürlich auch von dem Ablauf der vorausgegangenen Hauptverhandlung ab. Anders als im Berufungsverfahren, in welchem es zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen kann und regelmäßig kommt, wird das Urteil im Revisionsverfahren lediglich auf Rechtsfehler – verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Art – überprüft. Falls das Revisionsgericht die Revision verwirft, kann gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und im weiteren Verlauf auch Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erhoben werden.

Fristen im Revisionsrecht

Die Revision gegen ein strafrechtliches Urteil ist im Regelfall innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen. Sobald das Urteil zugestellt wird, ist die Revision im Normalfall innerhalb eines Monats von einem Anwalt zu begründen. In den allermeisten Fällen wird das angegriffene Urteil in einem rein schriftlich geführten Verfahrensgang überprüft und über die Revision durch Beschluss entschieden. 

Erfahrene Anwälte für das Revisionsrecht

Für die Verteidigung in der Revision sollte deshalb ein spezialisierter Strafverteidiger bzw. Strafverteidigerin mit tiefgründigen Rechtskenntnissen, wissenschaftlichen Kompetenzen und einer besonderen Erfahrung auf dem Gebiet des Revisionsrechts beauftragt werden. Aufgrund der regelmäßig sehr kurzen Zeit für die Begründung der Revision sollte ein Revisionsanwalt insbesondere in umfangreicheren und komplexeren Strafverfahren so früh wie möglich hinzugezogen werden, um bspw. die Zeit zwischen der Urteilsverkündung und dem Lauf der Begründungsfrist zum Studium der Akten und bspw. zur Prüfung von Gerichtsbeschlüssen nutzen zu können.

Insbesondere die hier ansässigen Rechtsanwälte Dr. Meglalu und Dr. Rentzel-Rothe weisen besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrung in bundesweit geführten Revisionsverfahren auf. Sie haben zahlreiche Revisionsverfahren mit Erfolg geführt und sich auf das Revisionsrecht spezialisiert. Herr Dr. Meglalu veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Beiträge zu revisionsrechtlichen Fragestellungen, bildet sich in revisionsrechtlichen Fachseminaren fort und steht mit weiteren Experten auf dem Gebiet des Revisionsrechts im stetigen fachlichen Austausch.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Fragen zu klären.