Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht & Cannabisstrafrecht: Verteidigung bei Drogen-Vorwürfen

Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht gehören zu den intensivsten Bereichen der Strafverfolgung. Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis durch das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) bleibt die rechtliche Lage komplex und für Laien oft unüberschaubar. Ein Vorwurf im Bereich der Drogenkriminalität – sei es wegen Besitzes, Handels oder der Einfuhr von Substanzen – hat oft weitreichende Konsequenzen, die weit über eine Geldstrafe hinausgehen können. Neben empfindlichen Freiheitsstrafen drohen oft auch führerscheinrechtliche Konsequenzen oder berufliche Sanktionen.


Wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, gegen das BtMG oder das KCanG verstoßen zu haben, ist schnelles und taktisch kluges Handeln gefragt. Die Ermittlungsbehörden greifen in diesem Bereich häufig zu massiven Eingriffen wie Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen. Als spezialisierte Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht wissen wir, dass die Verteidigung hier bereits in der Sekunde der ersten Maßnahme beginnen muss. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine Kriminalisierung mit Augenmaß und juristischer Exzellenz zu verhindern.

Ein weiteres und besonders praxisrelevantes Gebiet des Strafrechts stellt das Betäubungsmittelstrafrecht bzw. das Cannabisstrafrecht dar. Es geht umgangssprachlich um „Drogen“.

Die jeweiligen Gesetze, die den Umgang im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder bspw. Cannabis unter gewissen Voraussetzungen strafrechtlich sanktionieren, dienen der Bekämpfung der sogenannten Betäubungsmittelkriminalität bzw. sollen im Wesentlichen die sogenannte Volksgesundheit schützen. In das Visier der Ermittlungen können Händler ebenso wie Drogenkonsumenten gelangen. Regelmäßig geht es um den Vorwurf, eine Person habe mit bestimmten Substanzen Handel getrieben, diese ein- oder ausgeführt, angebaut oder etwa selbst hergestellt. Der strafrechtliche Vorwurf, man habe bestimmte Substanzen unerlaubt besessen, wird statistisch betrachtet am häufigsten erhoben. Die meisten Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder sonstigen Substanzen sind ohne eine entsprechende behördliche oder ärztliche Erlaubnis grundsätzlich strafbar.

Gegenstand eines Vorwurfs kann der Umgang verschiedenster Substanzen sein. Hierzu zählen neben MDMA (Ecstasy), Methamphetamin (Crystal) und (sonstigen) Amphetaminen insbesondere Kokain bzw. Crack oder Heroin. Der Umgang mit Cannabis (in Form von Marihuana oder Haschisch) ist mit dem mittlerweile geltenden Konsumcannabisgesetz (KCanG) zwar strafrechtlich und strafrahmentechnisch „abgemildert“, aber in vielen Fällen immer noch mit nicht unempfindlichen Strafrahmen sanktioniert. In Konflikt gerät man in diesem Deliktsbereich neben dem KCanG praktisch am häufigsten mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Je nach Art der in Rede stehenden Substanz können jedoch auch andere Gesetze anwendbar sein, wie etwa das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG). Die Strafrahmen hängen regelmäßig davon ab, welches der in Betracht kommenden Gesetze und welcher konkrete Straftatbestand einschlägig ist. Die Art und insbesondere der Wirkstoffgehalt der jeweiligen Substanz stellt einen maßgeblichen Umstand bei der Frage dar, welcher Strafrahmen zugrunde zu legen ist und wie hoch die Strafe im Falle eines Tatnachweises ausfällt oder ausfallen kann.

Rechtsanwalt Bremen

Ermittlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Substanzen bzw. Betäubungsmitteln führen oftmals mindestens zu Hausdurchsuchungen. Abhängig von Art und Umfang der Substanzen und dem vorgeworfenen Beteiligungsgewicht kommt es häufig auch zu (vorläufigen) Festnahmen. Dem liegen in vielen Fällen umfangreiche verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Observationen und Telekommunikationsüberwachungen, zugrunde. Die Strafverfolgungsbehörden fahren ein weitreichendes Arsenal an Ermittlungshandlungen insbesondere dann auf, wenn sie die im Raum stehende Tat oder den Beschuldigten der sogenannten „organisierten Kriminalität“ zuordnen. Gerade in diesen Fällen sind die Ermittlungsakten und das zugehörige Datenmaterial in der Regel äußerst umfangreich. Im Bereich bestimmter Beteiligtenstrukturen besteht zudem ein deliktischer Auslandsbezug, was dazu führt, dass die Ermittlungen auch über die deutschen Grenzen hinaus und mit Hilfe ausländischer Strafverfolgungsbehörden geführt werden. 

Welche Verteidigungsstrategie vorzugswürdig ist, sollte aus all diesen Gründen lediglich ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit besonderer Praxiserfahrung und dem notwendigen juristischen Fachwissen einschätzen. Die Rechtsanwälte Dr. Meglalu, Hoffmann und Kaya weisen diese Expertise auf und sind bundesweit im Bereich des Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrechts tätig.

Strategische Verteidigung bei Hausdurchsuchung und komplexen Ermittlungsverfahren

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so entscheidend wie im Drogenstrafrecht. Oft basieren Vorwürfe auf den Aussagen von Mitbeschuldigten oder auf Ergebnissen aus der Überwachung der Telekommunikation (TKÜ). Erst die detaillierte Analyse der Ermittlungsakte durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht ermöglicht es, die Belastbarkeit dieser Beweismittel zu prüfen. Wir identifizieren Verfahrensfehler und setzen uns dafür ein, dass unrechtmäßig erlangte Beweise nicht gegen Sie verwendet werden.
Besonders bei Vorwürfen der „organisierten Kriminalität“ oder bei grenzüberschreitenden Ermittlungen ist eine internationale Verteidigungsstrategie notwendig. Die hier ansässigen Rechtsanwälte koordinieren die Verteidigung auch bei komplexen Fallgestaltungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht mit Nachdruck vertreten werden.


Ihr Kontakt bei Betäubungsmittelstrafsachen


Warten Sie nicht, bis der Druck der Ermittlungsbehörden zu groß wird. Ob es um eine einfache Besitzmenge oder um den Vorwurf des gewerbsmäßigen/bandenmäßigen Handels geht: Jedes Detail zählt. Wir bieten Ihnen eine diskrete und professionelle Beratung sowie eine tatkräftige Strafverteidigung. Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, prüfen wir zudem die Möglichkeiten eines Berufungsverfahrens und die Chancen im Revisionsrecht, um das Urteil anzufechten.
Nehmen Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme umgehend Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen als Experten im Cannabisstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bundesweit zur Seite.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Fragen zu klären.