Strafvollstreckung / Strafvollzug

Strafvollstreckung und Strafvollzug: Ihre Rechte nach dem Urteil wahren

Mit der Rechtskraft eines Urteils endet zwar das eigentliche Strafverfahren, doch für die Betroffenen beginnt damit oft die schwierigste Phase: die Strafvollstreckung. Viele MandantInnen gehen fälschlicherweise davon aus, dass nach der Urteilsverkündung kein rechtlicher Spielraum mehr besteht. Das Gegenteil ist der Fall. Das Strafvollstreckungsverfahren entscheidet maßgeblich darüber, wie die verhängte Sanktion den weiteren Lebensweg beeinflusst.

In dieser Phase geht es nicht mehr um die Frage von Schuld oder Unschuld, sondern um die rechtssichere Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung – und vor allem um die Vorbereitung der Resozialisierung. Ob es um den Aufschub einer Haftstrafe, die Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Ratenzahlung einer Geldstrafe oder die spezifischen Bedingungen im Strafvollzug geht: Eine professionelle Begleitung durch einen Anwalt für Strafrecht ist essenziell, um individuelle Härten abzumildern und Perspektiven für die Zeit nach der Haft zu schaffen.

Ob und wie lange eine Strafe oder Maßregel vollstreckt wird, regelt im Wesentlichen das Strafvollstreckungsrecht. Am Ende eines Strafverfahrens kann die Verhängung einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder die Anordnung einer Maßregel zur Besserung und Sicherung (bspw. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt) stehen. Praktisch mit am häufigsten stellt sich die Frage eines Strafausschubs oder eine vorzeitige Haftentlassung. 

Wie bzw. unter welchen Umständen eine Freiheitsstrafe oder Maßregel vollstreckt wird, ist Gegenstand des Straf- bzw. Maßregelvollzugsrechts. Der Standard in deutschen Gefängnissen ist in vielerlei Hinsicht unterdurchschnittlich. Während dieser Zeit kann die Einbindung eines anwaltlichen Beistandes erforderlich sein und ist in vielen Fällen sinnvoll. Auf Grundlage des Strafvollzugsrechts kann darauf hingewirkt werden, Vollzugslockerungen und Hafturlaub zu erhalten oder in den Offenen Vollzug verlegt zu werden.

In Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsangelegenheiten stehen Ihnen in Einzelfällen die Rechtsanwälte Kaya und Hoffmann zur Seite.

Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassung: Ihre Chancen nutzen

Das Ziel des modernen Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Dennoch erleben Inhaftierte oft, dass Anträge auf Lockerungen oder die Verlegung in den offenen Strafvollzug von den Justizvollzugsanstalten (JVA) abgelehnt oder verzögert werden. Hier setzen wir an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Anstalt durchzusetzen und den Weg zurück in die Freiheit strategisch zu planen.

Besonderes Augenmerk legen wir in unserer Beratung auf folgende Schwerpunkte:

  • Vollzugslockerungen: Wir begleiten Sie bei Anträgen auf unbegleiteten Ausgang, Freigang oder Hafturlaub, um den Kontakt zur Außenwelt und zum sozialen Umfeld stabil zu halten.
  • Vorzeitige Entlassung (Halbstrafe / Zwei-Drittel-Termin): Die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung zur Bewährung ist ein kritischer Moment. Wir bereiten die entsprechenden Anträge vor und unterstützen Sie im Anhörungsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer.
  • Maßregelvollzug: Die Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB stellt besondere Anforderungen an die Verteidigung. Wir überwachen die Fortdauer der Unterbringung und kämpfen für eine zeitnahe Entlassung oder Lockerung der Maßnahmen.

Warum das AnwältInnenbüro Kreuzstraße in der Vollstreckungsphase?

Ein Strafvollzug ohne anwaltliche Kontrolle birgt das Risiko, dass gesetzliche Mindeststandards unterschritten werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Menschenwürde gewahrt bleibt und Sie nicht länger als rechtlich notwendig in Haft verbleiben. Durch unsere Spezialisierung auf das gesamte Strafrecht verstehen wir die Dynamiken der Justiz von der ersten Vernehmung bis zum letzten Tag der Bewährungszeit.

Haben Sie oder ein Angehöriger Fragen zum Strafvollzug oder steht eine Ladung zum Strafantritt bevor? Zögern Sie nicht. Eine frühzeitige Beratung kann oft den entscheidenden Unterschied zwischen geschlossenem und offenem Vollzug ausmachen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir vertreten Ihre Interessen mit Sachverstand und Engagement.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Fragen zu klären.