Verfassungs- / Menschenrechtsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde: Der letzte Schutz Ihrer Grundrechte

Wenn alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, scheint der rechtliche Weg oft am Ende. Doch gerade in Strafverfahren, in denen es um die persönliche Freiheit und existenzielle Fragen geht, bietet die deutsche Verfassung mit der Verfassungsbeschwerde ein außerordentliches Korrektiv. Sie ist kein allgemeiner „Superrevisions-Weg“, sondern ein spezifisches Instrument, um staatliches Handeln an den strengen Maßstäben des Grundgesetzes (GG) zu messen.


Eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist oft die letzte Hoffnung, wenn eine gerichtliche Entscheidung die Grundrechte einer Bürgerin oder eines Bürgers verletzt hat. Dabei geht es nicht um die einfache Überprüfung einer Beweiswürdigung wie in der Vorinstanz, sondern um fundamentale verfassungsrechtliche Fragen: Wurde das Recht auf ein faires Verfahren gewahrt? Gab es Verstöße gegen das Willkürverbot oder die körperliche Unversehrtheit? Da die Hürden für eine Annahme durch das Gericht extrem hoch sind, ist eine präzise juristische Aufarbeitung zwingend erforderlich.

Gegen gerichtliche Entscheidungen – neben Beschlüssen im Ermittlungsverfahren insbesondere Strafurteile – können Rechtsmittel eingelegt werden. Dieser sogenannte ordentliche Rechtsmittelweg ist jedoch begrenzt und endet in Bezug auf Strafurteile mit der Entscheidung des Revisionsgerichts. Gegen den Beschluss oder das Urteil des Revisionsgerichts kann im außerordentlichen Rechtsweg Verfassungsbeschwerde bei dem jeweiligen Landesverfassungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben werden. Mit der Verfassungsbeschwerde wird gerügt, dass mit der angegriffenen Entscheidung ein Grundrecht oder ein grundrechtsgleiches Recht verletzt worden ist. Die Annahme und die Stattgabe der Verfassungsbeschwerde hängt neben der Rechtswegerschöpfung von vielen weiteren Voraussetzungen ab und die formalen Anforderungen sind sehr anspruchsvoll, was besondere Erfahrungen und Fachkenntnisse auf diesem Gebiet erfordert.

Mit einer ablehnenden Entscheidung des Verfassungsgerichts ist der Rechtsweg „auf deutschem Justizboden“ endgültig ausgeschöpft. Als letzte Möglichkeit bleibt in diesen Fällen die Individualbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einzulegen ist und mit welcher die Verletzung der von der Charta geschützten Menschenrechte oder zugehöriger Protokolle gerügt wird. An die Zulässigkeit und Begründetheit einer Individualbeschwerde werden ebenfalls strenge formelle und materielle Voraussetzungen geknüpft. Stellt der EGMR auf die Individualbeschwerde einen Konventionsverstoß fest, so kann ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Beschwerdeführers angestrengt werden (§ 359 Nr. 6 StPO), wodurch die Rechtskraft des strafrechtlichen Urteils durchbrochen und das Urteil im Ergebnis abgeändert werden kann.

Sollten Sie die Anstrengung eines Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerdeverfahrens beabsichtigen, können Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Meglalu wenden. Er arbeitet mit hierauf spezialisierten JuristInnen auf diesen Gebieten zusammen und kann Sie im Einzelfall in diesen Beschwerdezügen vertreten.

Expertise im Verfassungsrecht und Konventionsrecht: Erfolg durch Präzision

Der Weg nach Karlsruhe oder Straßburg erfordert eine völlig andere Herangehensweise als die klassische Strafverteidigung in der Instanz. Während es dort primär um Tatsachenfeststellungen geht, rückt in der Verfassungsbeschwerde die Verletzung spezifischer Verfassungsnormen in den Fokus. Ein Erfolg vor dem EGMR hat weitreichende Folgen: Er kann den Weg für ein neues Verfahren im deutschen Strafrecht ebnen und so Gerechtigkeit herstellen, wo der nationale Instanzenzug versagt hat.

Voraussetzungen und Kosten der Verfassungsbeschwerde oder Menschenrechtsbeschwerde

Die formalen Anforderungen sind unerbittlich. Fristen von nur einem Monat (Verfassungsbeschwerde) bzw. vier Monaten (Individualbeschwerde) nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung lassen kaum Spielraum für Fehler. Auch das Thema Verfassungsbeschwerde Kosten ist für viele MandantInnen zentral. Zwar ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für BürgerInnen grundsätzlich gerichtskostenfrei, doch die notwendige wissenschaftliche und hochspezialisierte Ausarbeitung der Beschwerdeschrift durch spezialisierte Juristen stellt eine Investition in den Schutz der eigenen Freiheit dar. Entsprechendes gilt für die Kosten einer Menschenrechtsbeschwerde.

Daher arbeiten wir im AnwältInnenbüro eng mit Experten wie Dr. Meglalu zusammen, um sicherzustellen, dass jede Beschwerde die hohen Zulässigkeitskriterien erfüllt. Wir prüfen für Sie vorab die Erfolgsaussichten, damit Sie eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.Handeln Sie bei einem rechtskräftigen Urteil unverzüglich. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Die Anwälte aus dem AnwältInnenbüro Kreuzstraße bieten Ihnen mit Fokus auf Strafverteidigung und Revisionsrecht eine Verteidigung an, die erst dann endet, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten – bis hin zur Menschenrechtsbeschwerde – voll ausgeschöpft sind.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Fragen zu klären.